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Allgemeine Geschäftsbedingungen

für die Vermietung von Booten, Jetskis und BBQ-Donuts

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen meinmietboot.com Inh. Steven Schulz, Dankwardweg 5, 65189 Wiesbaden (nachfolgend „Vermieter") und den Kunden (nachfolgend „Mieter") über die Vermietung von Booten, Jetskis und BBQ-Donuts (nachfolgend gemeinsam „Fahrzeuge").

Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Mieters werden nur Vertragsbestandteil, wenn der Vermieter ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zustimmt.

2. Vertragsabschluss

Der Mietvertrag kommt zustande durch:

  • Unterzeichnung eines Mietvertragsformulars vor Ort oder
  • schriftliche Bestätigung (z. B. E-Mail) einer Online- oder Telefonbuchung durch den Vermieter.

Der Vermieter kann den Abschluss eines Mietvertrags ohne Angabe von Gründen ablehnen, insbesondere wenn Zweifel an der Eignung oder Zuverlässigkeit des Mieters bestehen.

3. Mietgegenstand und Nutzung

Der Vermieter stellt dem Mieter das im Mietvertrag bezeichnete Fahrzeug für die vereinbarte Mietdauer zur Verfügung.

Der Mieter ist verpflichtet, das Fahrzeug:

  • sorgfältig und sachgemäß zu behandeln,
  • nur im zulässigen Fahrgebiet / Revier zu nutzen (wird vor Ort erläutert),
  • nur bei geeigneten Wetter- und Sichtverhältnissen zu verwenden,
  • die örtlichen Schifffahrts- und Sicherheitsbestimmungen einzuhalten.

Eine Untervermietung oder entgeltliche Überlassung an Dritte ist nicht gestattet.

Die maximale Personenzahl und Zuladung laut Zulassung / Herstellerangabe darf nicht überschritten werden.

4. Voraussetzungen des Mieters / Führerschein

Der Mieter versichert, dass er und ggf. weitere Fahrer:

  • die erforderliche körperliche und geistige Eignung besitzen,
  • nicht unter Einfluss von Alkohol, Drogen oder Medikamenten stehen, die die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen.

Soweit für das Führen des jeweiligen Fahrzeugs ein Führerschein erforderlich ist, muss der Mieter oder der von ihm benannte verantwortliche Fahrzeugführer:

  • im Besitz eines gültigen Führerscheins sein,
  • diesen vor Fahrtantritt vorlegen.

Der Vermieter ist berechtigt, bei Zweifeln an der Eignung des Mieters oder der Mitfahrer die Herausgabe des Fahrzeugs zu verweigern. In diesem Fall gelten die Stornobedingungen gemäß Ziffer 8.

5. Übergabe, Mängel, Rückgabe

Das Fahrzeug wird dem Mieter in betriebs- und verkehrssicherem Zustand übergeben. Etwaige vorhandene Schäden werden in einem Übergabeprotokoll festgehalten.

Der Mieter ist verpflichtet, das Fahrzeug bei Übergabe zu prüfen und erkennbare Mängel oder Schäden unverzüglich anzuzeigen. Spätere Beanstandungen können nicht berücksichtigt werden, sofern der Mangel bereits bei Übergabe erkennbar war.

Das Fahrzeug ist zum vereinbarten Zeitpunkt in ordnungsgemäßem, gereinigtem Zustand und mit vollständiger Ausstattung an den Vermieter zurückzugeben.

Wird das Fahrzeug verspätet zurückgegeben, kann der Vermieter:

  • eine zusätzliche Mietgebühr entsprechend der gültigen Preisliste verlangen und
  • ggf. weitergehenden Schadenersatz geltend machen (z. B. entgangene Folgevermietungen).

6. Mietpreis, Kaution, Zahlungsbedingungen

Es gelten die zum Zeitpunkt der Buchung gültigen Preise laut Preisliste des Vermieters.

Der Mietpreis ist, sofern nicht anders vereinbart:

  • bei Übergabe des Fahrzeugs vollständig zu zahlen.

Der Vermieter ist berechtigt, eine Kaution in Höhe von 250 € pro Fahrzeug zu verlangen.

  • Die Kaution ist vor Fahrtantritt in bar zu hinterlegen.
  • Sie wird nach ordnungsgemäßer Rückgabe und Prüfung des Fahrzeugs zurückerstattet, soweit keine Schäden oder Forderungen des Vermieters bestehen.

Kommt der Mieter mit der Zahlung in Verzug, ist der Vermieter berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Stornogebühren gemäß Ziffer 8 zu verlangen.

7. Haftung des Mieters

Der Mieter haftet für alle Schäden, die während der Mietzeit am Fahrzeug, der Ausrüstung oder Dritten entstehen, soweit diese auf sein Verschulden oder das Verschulden seiner Mitfahrer zurückzuführen sind.

Die Haftung des Mieters umfasst insbesondere:

  • Reparaturkosten bei Beschädigung,
  • Wiederbeschaffungskosten bei Verlust oder Totalschaden,
  • Bergungs- und Abschleppkosten,
  • Schäden aufgrund unsachgemäßer Nutzung oder Missachtung von Anweisungen.

Der Mieter haftet auch für Verstöße gegen gesetzliche Vorschriften (z. B. Schifffahrtsordnung, Umweltvorschriften) und trägt sämtliche Bußgelder, Gebühren und Kosten, die dem Vermieter daraus entstehen.

Der Mieter ist verpflichtet, jeden Unfall, Schaden oder besondere Vorkommnisse dem Vermieter unverzüglich zu melden und dessen Weisungen zu befolgen.

8. Stornierung, Nichtantritt, Witterung

Der Mieter kann die Buchung vor Mietbeginn stornieren. Es gelten folgende Stornogebühren (sofern nicht anders vereinbart):

  • bis 2 Tage vor Mietbeginn: kostenfrei
  • bis 12 Stunden vor Mietbeginn: 50 % des Mietpreises
  • ab 12 Stunden vor Mietbeginn oder bei Nichtantritt: 100 % des Mietpreises

Maßgeblich ist der Zugang der Stornierungserklärung beim Vermieter. Diese ist schriftlich an info@meinmietboot.com einzureichen.

Der Vermieter ist berechtigt, die Vermietung aus wichtigem Grund zu stornieren oder abzubrechen, insbesondere:

  • bei ungeeigneten Witterungs- oder Wasserverhältnissen (Sturm, Gewitter, Hochwasser etc.),
  • bei technischen Defekten am Fahrzeug,
  • bei Verstößen des Mieters gegen diese AGB oder Sicherheitsanweisungen.

Im Falle einer Stornierung durch den Vermieter aus Gründen, die der Mieter nicht zu vertreten hat, erhält der Mieter:

  • wahlweise eine kostenfreie Umbuchung auf einen anderen Termin oder
  • die Erstattung bereits gezahlter Beträge.

Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Vermieters vorliegt.

9. Gutscheine

Gutscheine des Vermieters sind, sofern auf dem Gutschein nichts anderes angegeben ist, ab Ausstellungsdatum 2 Jahre gültig.

Gutscheine sind nicht in bar auszahlbar und können nur für die im Gutschein genannten Leistungen bzw. für Fahrten mit den Fahrzeugen des Vermieters eingelöst werden.

10. Haftung des Vermieters

Der Vermieter haftet für Schäden des Mieters nur bei:

  • Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit,
  • Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten),
  • Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung des Vermieters auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

Eine weitergehende Haftung des Vermieters ist ausgeschlossen. Zwingende gesetzliche Haftungsregelungen bleiben unberührt.

11. Sicherheits- und Verhaltensregeln

Der Mieter verpflichtet sich, die vom Vermieter erteilten Sicherheitsanweisungen und Einweisungen sorgfältig zu beachten und umzusetzen.

Das Tragen von Rettungswesten ist für alle Personen an Bord dringend empfohlen, bei Minderjährigen verpflichtend.

Das Führen der Fahrzeuge unter Einfluss von Alkohol, Drogen oder die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigenden Medikamenten ist strengstens untersagt.

Offenes Feuer ist auf den Fahrzeugen grundsätzlich verboten, ausgenommen die vom Vermieter zur Verfügung gestellten und zugelassenen Grill- oder BBQ-Einrichtungen auf BBQ-Donuts. Die diesbezüglichen Anweisungen sind strikt zu befolgen.

12. Datenschutz

Der Vermieter verarbeitet personenbezogene Daten des Mieters ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen (insbesondere DSGVO und BDSG).

Einzelheiten zur Datenverarbeitung ergeben sich aus der Datenschutzerklärung des Vermieters, die dem Mieter bei Vertragsschluss zur Verfügung gestellt wird bzw. auf der Website des Vermieters abrufbar ist.

13. Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Ist der Mieter Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Sitz des Vermieters. Gleiches gilt, wenn der Mieter keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige wirksame Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

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